Ein Boot in Kroatien registrieren – was Sie erwartet

28.02.2017

Registering-a-boat-in-Croatia-flag Nach kroatischem Recht müssen alle Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 2,5 m oder mit einer Gesamtmotorleistung von mehr als 5 kW in das Bootsregister eingetragen werden . Die Eintragung der Schiffe in das Register erfolgt durch das Hafenamt bzw. dessen Außenstelle.

Zunächst müssen Sie die Kategorie Ihres Schiffes kennen. Es gibt zwei Hauptkategorien von Schiffen unter kroatischer Flagge:

Boot
Das Boot gehört zu jedem Schiff, das größer als 2,5 m und 15 m lang ist, oder zu Booten mit einer Gesamtleistung der Antriebsmaschinen von mehr als 5 kW.

Das Schiff kann bei jeder Hafenbehörde und vor allem bei jeder Zweigstelle registriert werden und erhält das Etikett der Hafenämter und eine Nummer, wenn es für private Zwecke genutzt wird. Die Schiffe für gewerbliche Zwecke werden zuerst nummeriert und tragen dann das Zeichen der Hafenämter.

Die technische Inspektion für Boote bis 5 m ist nur bei der Erstregistrierung obligatorisch, für Schiffe über 5 m alle fünf Jahre und wird in der Regel vom Hafenkapitän durchgeführt. Lediglich die Schiffe für gewerbliche Zwecke unterliegen unterschiedlichen Zeitintervallen der technischen Überprüfung (alle zwei Jahre).

Yacht
Vergnügungsschiff, das für persönliche Zwecke oder für wirtschaftliche Zwecke genutzt wird und dessen Länge mehr als 15 Meter beträgt und das für längere Reisen ausgelegt ist. Die Registrierung einer Yacht kann nur bei der Hafenbehörde erfolgen. Anschließend werden der Name der Yacht und der Büroort vermerkt.

Die technische Überprüfung der Yacht erfolgt durch das kroatische Schifffahrtsregister. Für Yachten zu gewerblichen Zwecken erfolgt die Zertifizierung einmal im Jahr, für Sport- und Unterhaltungsyachten alle fünf Jahre.

Bei Yachten ist außerdem zu beachten, dass das Registrierungsverfahren für Yachten mit einer Länge von 15 bis 24 m viel einfacher ist als für Yachten mit einer Länge über 24 m.

Registrierungsprozess – Import des Schiffes

Die Schiffsregistrierung unter kroatischer Flagge gliedert sich in drei Hauptteile .

Die erste und wichtigste Einfuhr besteht in der Zahlung von Zöllen und Mehrwertsteuer für Schiffe, die sich im Verfahren der vorübergehenden Einfuhr befinden . Sobald die Zollgebühr entrichtet ist, wird dem autorisierten Spediteur im Namen des Eigentümers eine Zollabfertigungserklärung ausgestellt. Die Zollanmeldung ist der Nachweis, dass Zoll und Mehrwertsteuer für das Schiff entrichtet wurden.

Der nächste Schritt im Prozess der Schiffsregistrierung betrifft den Schiffseigner. Der Eigentümer muss die Abmeldebescheinigung aus dem Schifffahrtsregister der Erstregistrierung einholen. Dies ist der einzige Teil des Registrierungsprozesses, den der Eigentümer persönlich durchführen muss. Die restlichen Unterlagen werden vom autorisierten Spediteur eingeholt. Entscheidet sich der Eigner für das Schifffahrtsgebiet 2 (internationale Schifffahrt in der Adria mit einer Schifffahrtsbeschränkung bis zu 12 Seemeilen vom Festland oder der Insel) oder darüber hinaus, muss das Schiff über eine Lizenz für einen Radiosender an Bord verfügen, was der Fall ist vom Spediteur bei der Kroatischen Agentur für Post und elektronische Kommunikation (HAKOM) einzureichen.

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erteilt die Hafenbehörde eine Schifffahrtserlaubnis. Der Prozess der Registrierung einer Yacht ist sehr ähnlich, mit der Ausnahme, dass der Schiffsagent einen Antrag auf Zuweisung des Schiffsnamens und einen Antrag auf eine grundlegende Yachtinspektion stellen muss. Nachdem das Ministerium für maritime Angelegenheiten, Verkehr und Infrastruktur die Yachtnamenbescheinigung und HAKOM die Genehmigung für einen Radiosender ausgestellt hat, stellt die Hafenbehörde eine Yachtregistrierungsbescheinigung aus. Dieses Zertifikat allein reicht jedoch nicht aus, damit eine Yacht segeln kann, sondern muss durch das Zertifikat zur Bescheinigung der Seetüchtigkeit der Yacht ergänzt werden, das vom kroatischen Schifffahrtsregister nach der ersten technischen Inspektion ausgestellt wird.

Benötigen Sie eine Dokumentation

Für die Eintragung eines Bootes in das kroatische Bootsregister sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Bootseigentumsbescheinigung (Kaufvertrag, Quittung, Zollerklärung, Baubescheinigung etc.)
  • Dokument als Beweis für die Verdrängung und Tragfähigkeit des für gewerbliche Zwecke vorgesehenen Schiffes
  • Nachweis der Registrierung für gewerbliche Schiffe (Charter)
  • Löschung aus dem Register als Beweis dafür, dass das Boot aus dem ausländischen Register gelöscht wurde, wenn das Boot aus einem ausländischen Register in das kroatische Register übertragen wird
  • Kopie der obligatorischen Versicherungspolice, wenn der Bootsmotor mehr als 15 kW hat
  • Nachweis über bezahlte Zoll- und Steuerpflichten
  • Nachweis der Bautauglichkeit (Prüfprotokoll, Baubescheinigung etc.)

Beim Betreten des Bootes wird eine Fahrerlaubnis ausgestellt, die jederzeit an Bord mitgeführt werden muss.

Charterung ausländischer Yachten und Boote

Registering-a-boat-in-Croatia Beim Chartern von Yachten und Booten in Kroatien unter ausländischer Flagge müssen Charterunternehmen je nach Flagge des Schiffes einige Verpflichtungen beachten.

EU-FLAGGE - Zusammen mit dem schriftlichen Antrag auf Einräumung des Rechts zur Nutzung der zentralen Datenbank (Nachweis der Besatzungsliste) müssen sie einen Nachweis vorlegen, dass die Yacht oder das Boot den gesetzlichen Anforderungen, zumindest denen für Yachten unter der Flagge von, entspricht der Republik Kroatien (Verordnung über die gesetzliche Zertifizierung von Booten und Yachten). Fahrzeugschein/Verkehrsbescheinigung oder ein anderes gleichwertiges Dokument; eine Aufzeichnung oder ein Bericht über die letzte technische Inspektion des Schiffes (nicht älter als 12 Monate); Zahlungsnachweis in Höhe von HRK für Boote; und für Yachten über 24 Meter Rumpflänge ein Klassenzertifikat, ausgestellt von einer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 anerkannten Klassifikationsgesellschaft

DRITTLANDFLAGGE - Charterdienstleistungen können auch mit Yachten unter der Flagge eines Drittlandes durchgeführt werden, deren Rumpflänge mehr als 40 Meter beträgt, sofern sie über eine Kabotagegenehmigung verfügen. Die Kabotagegenehmigung wird ausgestellt, nachdem ein Charterunternehmen oder ein Seeagent einen Antrag mit den entsprechenden Unterlagen beim Ministerium für maritime Angelegenheiten, Verkehr und Infrastruktur eingereicht hat.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, für die Erstregistrierung des Bootes oder der YachtEuronautic Ltd zu beauftragen, die den gesamten Prozess des Bootskaufs abwickelt, um ihn so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Unser Unternehmen pflegt langjährige Beziehungen zu den besten Bootshändlern in Europa, sodass Sie auch den bestmöglichen Preis erhalten.

Darüber hinaus kümmern wir uns um die Lieferung, den Transport und die gesamte Charterausrüstung. Dazu gehören Sicherheitsausrüstung, elektrische Ausrüstung, Bettwäsche, Küchenausrüstung, Outboarder und mehr! Darüber hinaus übernehmen wir auch sämtliche Importabwicklungen. Anschließend registrieren wir Ihr Boot und schließen die Versicherung ab.

Euronautic Ltd. kann alles für Sie erledigen, sodass Sie viel Zeit und Nerven bei der Registrierung und Abstimmung aller Institutionen sparen können, um alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig zu erhalten.

 

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