Allgemeiner Charterzustand

Das Unternehmen Euronautic d.o.o. (nachfolgend: EN) ist in der Erbringung von Dienstleistungen des aktiven nautischen Urlaubs spezialisiert, und auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährleistet es seinen Kunden Dienstleistungen der mehrtägigen Unterkunft an Bord von Schiffen mit gewerblichem Zweck für den Urlaub und Erholung.
EN garantiert, dass alle seine Yachten technisch in Ordnung sind, professionell gepflegt, geeignet für die Navigation sind und eine Navigationslizenz oder Bescheinigung der Seetüchtigkeit haben.
Die Person, die die Buchung bestätigt und die Vorauszahlung getätigt hat (im Folgenden: der Kunde) gründet ein Rechtsverhältnis mit EN und bestätigt damit die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alles, was in diesen Bedingungen enthalten ist, stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar - sowohl für den Kunden, als auch für EN. Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für die Beilegung von eventuellen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und EN.
Bei der Buchung muss der Kunde wahrheitsgemäße Angaben, die im Buchungsverfahren erforderlich sind, zur Verfügung stellen.

PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise für Unterkunftsleistungen auf Schiffen sind in Euro (€) veröffentlicht. Mehrwertsteuer in der von den derzeit gültigen Vorschriften vorgeschriebenen Höhe. EN behält sich das Recht vor, die Preisliste ohne Vorankündigung zu ändern und diese tritt am Tag der Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Unternehmens (http://www.euronautic.hr) in Kraft.
Die angegebenen Preise beinhalten ein technisch einwandfreies, gereinigtes Schiff mit vollen Treibstofftanks, Nutzung des Schiffes und seiner Ausrüstung, die obligatorische und Kasko-Versicherung, Versicherung nach den Bestimmungen der einzelnen Versicherungen für bestimmte Schiffe und Liegeplatz im Heimathafen.
Die angegebenen Preise für die Unterkunft auf Schiffen decken nicht die Kosten für die Marinas während des Charters, Hafengebühren, Treibstoffkosten und Kosten für andere Notwendigkeiten, Autoparkplatz, und Krankenversicherung für die Crew. Die Unterkunftspreise beinhalten auch nicht das „Reiseversicherungspaket": Unfallversicherung und Versicherung im Falle einer Krankheit während der Reise, Versicherung gegen Beschädigung oder Verlust von Gepäck oder die freiwillige Krankenversicherung.
Um die Buchung zu bestätigen und auf die Preise in der aktuellen Preisliste berechtigt zu sein, zahlt der Kunde eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des gesamten Charterpreises. Der Restbetrag bis zum vollständigen Wert des Charters wird spätestens 4 Wochen vor der Übernahme des Schiffes bezahlt, womit dem Kunden die Möglichkeit geboten wird Mitglieder der Besatzung vorzubereiten, Reise- und Krankenversicherung zu zahlen, einen geeigneten Skipper zu finden usw.
Der Kunde kann das gebuchte Schiff nur unter der Bedingung übernehmen, dass alle notwendigen Zahlungen in Übereinstimmung mit den Buchungsprozess ordnungsgemäß erfolgt sind, was durch die seitens EN ausgestellte Rechnung nachgewiesen wird, und vorausgesetzt, dass er alle anderen Bedingungen und Auflagen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt hat.

KÜNDIGUNG DER CHARTERBUCHUNG

Falls der Kunde die bestätigte Buchung des Schiffes zu stornieren wünscht, muss dies schriftlich (per E-Mail, Fax oder Einschreiben) an die EN Adressen, die auf der offiziellen Website der Firma aufgeführt sind, erfolgen.
Das Datum, an dem EN eine schriftliche Stornierung erhält ist die Basis für die Berechnung der Stornokosten, und zwar wie folgt:

  • für eine Stornierung bis zu sechs Monate vor dem Charterbeginn verrechnet EN 30% des Gesamtpreises. Der verbleibende Betrag wird dem Kunden auf seine Kosten zurückgezahlt.
  • für eine Stornierung von sechs bis zu einem Monat vor dem Charterbeginn verrechnet EN 50% des Gesamtpreises. Der verbleibende Betrag wird dem Kunden auf seine Kosten zurückerstattet.
  • für eine Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Charterbeginn verrechnet EN 100% des Gesamtpreises unter der Erwägung, dass in diesem Fall nicht gilt, dass der Kunde auf die Nutzung der Leistung verzichtet hat und behält sich daher das Recht vor, eine andere Person auf die Verwendung des Service zu verweisen.
  • für eine Stornierung nach der Übernahme des Schiffes, behält EN 100% des Gesamtpreises und belastet den Kunden mit allen Kosten, die aus der Kündigung entstehen können.

Falls der Kunde das gemietete Schiff storniert und bei der Stornierung der Buchung ausschließlich alleine einen neuen Nutzer dieser Buchung findet, der bereit ist seine Rechte und Pflichten zu übernehmen, wird EN ihm nur die Differenz zwischen dem zuerst vereinbarten und dem realen Preis, der mit dem neuen Kunden vereinbart ist, verrechnen. In diesem Fall der Client hat die Pflicht auf eine EN schriftliche Erklärung das er keine Reiseversicherung benutzt hat für die Zahlungsrückerstattung.
EN übernimmt keine Verantwortung im Falle von Änderungen und Nichtdurchführung von bezahlten Dienstleistungen oder einem Teil der Leistungen aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Streiks, Terrorismus, außergewöhnliche Hygienebedingungen, Naturkatastrophen, Interventionen der zuständigen Behörden etc.).

SCHIFFSÜBERNAHME (CHECK-IN)

EN verpflichtet sich dem Kunden ein technisch einwandfreies und komplett ausgestattetes Schiff mit vollem Kraftstofftank, sauber und ordentlich, bereit für die Navigation, zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat die bedingungslose Verpflichtung bei EN einen Kautionsbetrag als Garantie, dass alle eventuellen Verluste oder Schäden, die während der Verwendung des Schiffes entstehen können, zurückerstattet werden, zu hinterlegen, auch wenn sie nicht von der Versicherung abgedeckt werden. Die Kaution wird in Bar oder durch das POS - Terminal mit einer automatischen Vorautorisierung durchgeführt.
Falls der Kunde aus irgendeinem Grund nicht will oder nicht in der Lage ist die verbindliche Kaution zu hinterlegen, behält EN das Recht vor den Vertrag zu Lasten des Kunden zu kündigen und den bereits eingezahlten Charterbetrag zu behalten.
Die Kaution wird dem Kunden in vollem Umfang zurückerstattet, nachdem ein EN Vertreter feststellt, dass das Schiff zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, ordentlich und unbeschädigt zurückgegeben wurde, mit vollen Kraftstofftanks, und sofern keine Ansprüche Dritter gegen den Kunden im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Schiffes gestellt werden.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Beschädigung des Schiffes und / oder seiner Ausrüstung, sowie im Falle von Verlust von Schiffsteilen, deckt der Kunde alle Kosten. EN wird die Kaution entsprechend den Kosten für die Reparatur und / oder den Anschaffungskosten der Geräte oder Ersatzteile des Schiffes behalten. Falls aufgrund der Schäden und / oder Verlust von Schiff / Ausrüstung die weitere Vercharterung nicht möglich ist, wird EN den Betrag der Kaution, entsprechend dem entgangenen Gewinn, behalten.
Die Kaution ist auch in den Fällen obligatorisch, wenn das Schiff mit einem von EN beauftragten Skipper gechartert wird.
Wenn der Kunde das Schiff ohne Vorankündigung auch nach Ablauf von 48 Stunden ab vereinbartem Übernahmetermin nicht übernimmt, ist EN berechtigt den Chartervertrag ausschließlich zu Lasten des Kunden zu kündigen und der Kunde ist nicht berechtigt Geldforderungen wegen Vertragskündigung zu stellen. Wenn aus irgendwelchen Gründen, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, EN nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort die Übergabe des vom Kunden gebuchten Schiffes leisten kann, hat EN eine Frist von 24 Stunden, um den Kunden mit einem anderen Schiff mit ähnlichen Eigenschaften zu versorgen. Falls EN dies nicht schafft, ist der Kunde berechtigt den Vertrag zu kündigen und die volle Erstattung der geleisteten Zahlungen zu fordern. Entscheidet sich der Kunde für ein Ersatzschiff auch außerhalb der vereinbarten Frist (24 Stunden), hat er Anspruch auf Erstattung eines Betrages in Höhe des Wertes der täglichen Nutzung des Schiffes für die Tage, in denen er nicht das Schiff nutzen konnte (Vertragsstrafe). Die Verantwortung von EN für den Betrag der höher ist als der vereinbarte Preis des Schiffes, wird ausgeschlossen, und der Kunde verzichtet auf das Recht auf Entschädigung für Schäden, die durch die Unfähigkeit der Lieferung des vertraglich vereinbarten Schiffes am vereinbarten Ort und Zeit verursacht werden.
Bei der Übernahme des Schiffes (Check-in), ist der Kunde verpflichtet sorgfältig den Zustand des Schiffes und seiner Ausstattung zu prüfen und zu testen, sowie zu überprüfen, ob der Ist-Zustand der Geräte und Ausstattung der bestehenden Übergabeliste entspricht. Alle eventuellen Beschwerden werden schriftlich vor dem Beginn der Reise gemacht.
Eventuelle versteckte Mängel und Unzulänglichkeiten des Schiffes und / oder Ausstattung, die bei der Übergabe des Schiffes nicht erkannt werden konnten, sowie Defekte und Fehlfunktionen, die nach der Übergabe des Schiffes entstehen, und die von EN nicht vorhergesehen werden konnten, berechtigen den Kunden nicht zu einer Preisreduzierung.
Nicht-Übereinstimmung der Ausrüstung und des Inventars mit der Inventarliste, die der Kunde bei der Buchung erhalten hat, berechtigen den Kunden nicht auf Abzüge vom vertraglich Vereinbarten und stellen keine Grundlage für Schadensersatz dar - vorausgesetzt, dass die Sicherheit der Schifffahrt nicht gefährdet wird.
Das Schiff wird dem Kunden mit allen gültigen Dokumenten für die Vermietung (Genehmigung, Crew-Liste, ...) sowie allen anderen Anhängen aus dem Ordner des Schiffes (Liste der Hafenbüros, Tankstellen ...) übergeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle empfangenen Dokumente pfleglich zu behandeln und diese unbeschädigt an EN, wenn das Schiff zurückgegeben wird, zu übergeben.
Für den Fall, dass der Kunde die erhaltenen Dokumente oder Teile davon während der Mietdauer verliert oder beschädigt, ist der Kunde verpflichtet, eine Gebühr gemäß der Preisliste der Charterbasis als Vertragsstrafe zu zahlen, welche mit der Kaution verrechnet wird.
Defekte, Abweichungen der Instrumente oder andere Probleme mit der Ausstattung und dem Inventar berechtigen den Kunden nicht dazu den Check- in zu verweigern, die Reise zu stoppen und Rückerstattung des eingezahlten Preises und/oder der Anzahlung zu verlangen - vorausgesetzt, dass die ordentliche Navigation durch Anwendung klassischer Methoden gewährleistet ist und wenn die Sicherheit des Schiffs und die Sicherheit der Besatzung eine gute Navigation gewährleistet.
EN kann die Übergabe des Schiffs in den selbstständigen Besitz des Kunden in den folgenden Fällen verweigern:

  • der Charter ist nicht vollständig bezahlt worden
  • der Kunde hat die Kaution oder Versicherung nicht hinterlassen
  • die erforderlichen Unterlagen fehlen oder sind unvollständig (Reisepass/Personalausweis, Navigationslizenz genehmigt vom Ministerium für Meer, Lizenz für VHF/GMDSS)
  • wenn sich während des Check-in Vorgangs oder während der Probefahrt herausstellt, dass der Skipper nicht über die erforderlichen Qualifikationen für diese Aufgabe verfügt.

Falls der Kunde den Charter verlängern will, muss er EN kontaktierten, in den vereinbarten Hafen zurückkehren und eine schriftliche Zustimmung von EN für die neue Zeit und den neuen Ort der Rückkehr des Schiffes verlangen. Der vereinbarte Charter gilt als verlängert, wenn der Kunde die schriftliche Zustimmung für die Verlängerung der Leistung von EN erhält.

SCHIFFSRÜCKGABE (CHECK-OUT)

Der Kunde ist verpflichtet das Schiff zur vereinbarten Zeit zurückzubringen, bis spätestens 9.00 Uhr am letzten Tag der vereinbarten Nutzung des Schiffes für die Unterkunft der Passagiere, in den durch den Vertrag festgelegten Hafen, sauber und ordentlich, mit einem vollen Kraftstofftank, bereit für die weitere Navigation, d.h. in dem gleichen Zustand, in dem es übernommen wurde. Der Kunde ist verpflichtet den Abfall aus dem Schiff zu tragen und diesen an der vorgesehenen Stelle in der Marina zu entsorgen.
Wenn aus irgendeinem Grund die weitere Navigation während der Reise unmöglich ist und/oder eine Überschreitung der vereinbarten Rückgabezeit unvermeidlich ist, muss der Kunde EN und den Stützpunktleiter für weitere Anweisungen benachrichtigen. Ungünstige Wetterbedingungen stellen keinen akzeptablen Grund für eine Verzögerung der Rückgabe des Schiffes dar.
Im Falle einer Verzögerung, garantiert der Kunde für jede Stunde Verspätung bis 12 Stunden zusätzlich 2% des Mietpreises zu zahlen. Bei einer Verspätung über 12 Stunden von der vertraglich vereinbarten Stunde der Rückkehr, zahlt der Kunde den täglichen Charterpreis für jeden weiteren angefangenen Kalendertag. Alle Kosten die aus der Verzögerung der Übergabe des Schiffes für EN entstehen werden vom Kunden gedeckt. Abweichungen von dieser Regel sind möglich, aber nur mit vorheriger Abstimmung zwischen dem Kunden und EN.
Im Falle einer Rückgabe des Schiffes in einen Hafen der nicht als Zielhafen festgelegt ist, hat EN das Recht sofort alle entstandenen Kosten der Schiffsüberführung zum vereinbarten Zielhafen und eine Vertragsstrafe in Höhe von 2% vom vereinbarten Preis für jede Stunde der Verspätung, sowie eine Entschädigung für alle Beschädigungen die nicht durch die Versicherungspolice gedeckt sind, und die während des Transfers entstehen zu berechnen und dies in erster Linie von der Kaution abzuziehen. Für den Fall, dass die Kosten und die Strafe die Kaution übersteigen, verpflichtet sich der Kunde zur sofortigen Zahlung der relevanten Differenz.
Wenn das Schiff zurückgegeben wird, wird der allgemeine Zustand des Schiffes und seiner Ausrüstung überprüft; das vorgefundene Inventar und die Ausstattung werden von einem EN-Vertreter mit der Inventarliste verglichen (Check-Out).
Der Kunde ist verpflichtet eventuelle Schäden oder Mängel dem EN Vertreter zu melden. Wenn der Schaden auf dem Unterwasserteil des Rumpfes aufgetreten ist, oder wenn ein Verdacht eines solchen Schadens besteht, muss eine detaillierte Inspektion des Schiffes, entweder durch einen Taucher oder mit Hilfe eines Krans, durchgeführt werden. Die Art und Weise der Kontrolle werden von EN bestimmt und die Kosten werden vom Kunden getragen.
Versucht der Kunde, während der Charter entstandene Schäden oder Verluste zu verschweigen, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Charterbasis zu zahlen sowie den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Wird das Schiff nicht mit vollständig gefülltem Kraftstofftank zurückgegeben, werden dem Kunden der fehlende Kraftstoff sowie die Servicegebühr für das Betanken gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Charterbasis in Rechnung gestellt.
Für den Fall, dass das Schiff unsauber und unordentlich zurückgegeben wird, wird EN von der Kaution spezielle Reinigung und Behandlungskosten die durch die Reinigungsdienstleistungen verursacht werden, in Rechnung stellen.

VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich und erklärt:

  • spätestens 1 Woche vor dem Beginn des Charters EN dir Crewliste mit den Namen, Adressen, Geburtsdaten und Geburtsorten, Staatsangehörigkeit, Art und Nummer des Ausweises, und Lizenznummer des Skippers zuzustellen.
  • gültige Reisepässe zu haben. Die Kosten eines eventuellen Verlustes oder Diebstahls der Dokumente während des Charters werden von dem Kunden getragen.
  • das bedruckte Material auf dem Schiff zu studieren.
  • das Schiff, sein Inventar und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, und insbesondere, dass er das Schiff unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen nicht steuern und sich in jeder Weise verantwortlich verhalten wird.
  • in den Gewässern der Republik Kroatien zu navigieren. Das Verlassen kroatischer Gewässer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EN erlaubt.
  • nur in sicheren Wetterbedingungen und bei guter Sicht zu navigieren, und offensichtlich gefährliche Gebiete zu vermeiden.
  • die Navigation dem Wetter und Möglichkeiten der Mannschaft anzupassen, und den Mast, die Segel und die Seile nicht unnötigen Belastungen auszusetzen.
  • nicht Häfen oder Ankerplätze zu verlassen, falls das Schiff oder eines seiner wichtigen Teile beschädigt und / oder unsicher für die Navigation ist.
  • den Hafen nicht zu verlassen, wenn die Hafenbehörden die Navigation verboten oder ein Auslaufverbot ausgesprochen haben, oder bei unzureichender Kraftstoffversorgung.
  • das Schiff nicht für kommerzielle Zwecke (Transport von Gütern oder Personen gegen Vergütung), professionelle Fischerei, Segelschule oder ähnliche Aktivitäten zu verwenden.
  • das Schiff an Dritte nicht zu vermieten oder zu verleihen.
  • an Bord nicht mehr Person aufzunehmen als das Schiff für registriert ist und nicht zuzulassen, dass Personen, die nicht auf der Crewliste sind, sich auf dem Schiff aufhalten.
  • nicht an Regatten oder Rennen teilzunehmen, ohne eine vorherige Zustimmung von EN.
  • nicht ein anderes Schiff zu schleppen und alle möglichen Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um eine Situation, in der das Schiff abgeschleppt werden müsste zu vermeiden.
  • ist einverstanden, dass der Chartervertrag gekündigt wird, falls festgestellt wird, dass eines der Besatzungsmitglieder eine gültige Vorschrift und / oder Gesetz der Republik Kroatien verletzt hat, und dass EN frei über das Schiff verfügen kann, ohne jegliche Ansprüche auf Entschädigung vom Kunden. Weiterhin wird insbesondere festgestellt, dass EN frei von jeder Art von Verantwortung gegenüber Behörden ist, da der Kunde und die Besatzungsmitglieder die Verantwortung für die begangenen Verstöße und / oder Kapitalverbrechen vor den Behörden tragen.
  • die Verantwortung zu übernehmen und alle Kosten EN zu kompensieren, für die sich herausstellen würde, dass sie durch Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden und der Besatzungsmitglieder verursacht worden sind, und für die EN materiell und strafrechtlich gegenüber Dritten haftet.
  • die Verantwortung des Kunden für alle Verstöße gegen die Navigationsregeln und andere Vorschriften, die während des Charters passieren, endet nicht mit dem Ende des Charters.
  • im Falle einer Havarie, eines Unfalls oder eines Schadens den Verlauf der Ereignisse sofort aufzunehmen, EN zu benachrichtigen, einen Unfallbericht an die nächstgelegene Hafenbehörde zu richten und von Hafenmeister, Arzt oder einer anderen zuständigen Behörde Bestätigung darüber zu verlangen. Die Telefonnummern für die Meldung befinden sich in den Schiffsunterlagen.
  • benachrichtigen unverzüglich im Falle eines Defektes des Schiffes oder seiner durch Verschleiß verursachten Ausrüstung. EN ist verpflichtet, den Mangel innerhalb von 24 Stunden vom Erhalt der Mitteilung zu reparieren. Falls der Defekt innerhalb von 24 Stunden repariert wird, der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Notrufnummern für Defektmeldungen sind in der Dokumentation des Schiffes.
  • Wenn das Schiff im Hafen aufgrund von Reparaturen und Ereignissen, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von EN zurückzuführen sind, bleiben muss, ist der Kunde nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche zu erheben, wenn die Reparatur nicht mehr als ¼ des gesamten Charterzeitraums übersteigt. Andernfalls hat der Kunde Recht auf einer Pro rata - Rückerstattung. Es gibt keine weiteren Erstattungen durch EN auf dieser Basis.
  • Bei Vorliegen begründeter Zweifel daran, dass das Schiff während des Charters am Unterwasserteil beschädigt wurde, muss das Schiff zum nächsten Hafen gebracht werden, um Unterwasser-Inspektion des Schiffes durchzuführen und, falls erforderlich, um das Heben des Schiffes zu organisieren. Die Kosten des Transports des Schiffes, der Unterwasser-Inspektion und des Hebens des Schiffes werden ausschließlich vom Kunden getragen.
  • EN vollständig zu kompensieren für Schäden, die durch seine Nachlässigkeit oder Unterlassung verursacht werden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind und für die EN gegenüber Dritten verantwortlich ist.
  • im Falle des Verschwindens des Schiffes und seiner Ausrüstung, einer Unfähigkeit der Navigation und im Falle der Beschlagnahmung oder Pfändung des Schiffes oder Verbotsmaßnahmen von der Regierung oder von Dritten, muss der Kunde unverzüglich die zuständigen Behörden und EN informieren und eine Kopie von der Polizei verlangen.
  • die vollständige und ausschließliche Verantwortung im Falle einer Beschlagnahmung des Schiffes durch die zuständigen Behörden, aufgrund unverantwortlicher oder illegaler Handlungen der Besatzung (kommerzielle Fischerei, das Entfernen von Antiquitäten aus dem Meeresboden, etc. ..) während des Charters zu übernehmen.
  • beim Tanken oder bei der Abfallentsorgung außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze alleine für die Meeresverschmutzung verantwortlich zu sein.
  • den Ölstand im Motor jeden Tag zu überprüfen. Schäden und Verluste durch einen unzureichenden Ölstand im Motor, wie auch andere Antriebsschäden, die durch die Versicherung nicht abgedeckt sind, werden ausschließlich vom Kunden getragen.
  • Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel, etc.) an Bord nur mit einer vorherigen Genehmigung von EN zu bringen. Haustiere sind an Bord nicht erlaubt. Ausnahmen sind mit vorheriger Absprache möglich.

Material- und strafrechtliche Haftung für Handlungen im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus diesen Bedingungen werden ausschließlich vom Kunden auch nach dem Zeitraum der Unterkunftsleistungen auf dem Schiff übernommen und getragen.
EN behält sich das Recht vor, alle Eigentums- und nicht- Eigentumsschäden, die durch die Verletzung der oben genannten Verpflichtungen durch den Kunden und seine Passagiere verursacht werden, von der Kaution abzuziehen. Für den Fall, dass die Kaution nicht alle Schäden deckt, haftet der Kunde persönlich für die Differenz zwischen dem tatsächlichen Schaden und der Höhe der gezahlten / verwendeten Kaution.

VERPFLICHTUNGEN DES SKIPPERS

Der Kunde, der auf dem Schiff die Rolle des Skippers übernimmt, muss alle erforderlichen nautischen Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie eine gültige Lizenz und die GMDSS – Funktelefonie - Lizenz besitzen. Wenn der Kunde die erforderlichen Dokumente, Wissen und Fähigkeiten nicht hat, er ist verantwortlich dafür, dass das Schiff ausschließlich durch ein Besatzungsmitglied, welches diese Anforderungen erfüllt, gesteuert wird.
EN kann den Kunden oder die vom Kunden zum Skipper genannte Person dazu auffordern in Gegenwart eines EN-Vertreters seine Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Meer zu demonstrieren. Die Zeit für diesen Test wird im Zeitraum der Nutzung des Schiffes für die Unterkunft aufgenommen.
Falls während der Tests ein EN-Vertreter feststellt, dass der Kunde, beziehungsweise die zum Skipper bestellte Person nicht über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und / oder gültige Lizenzen für die Navigation verfügt, wird EN einen professionellen Skipper der Besatzung dazu schließen, gegen Aufschlag in Übereinstimmung mit der geltenden Preisliste. Wenn der Kunde den bestellten Skipper nicht akzeptiert, hat EN das Recht dem Kunden das Auslaufen zu, den Vertrag auf alleinige Kosten für den Kunden zu kündigen, und den vollen gezahlten Betrag zu behalten. Der Kunde hat kein Recht auf Entschädigung.
Wenn der Kunde im Voraus weiß, dass er die Dienste eines Skippers benötigen wird, sollte er bei der Buchung EN darüber informieren.

Wenn das Schiff mit einem obligatorisch Skipper gemietet wird, dessen Rolle ein professioneller Skipper mit der Besatzung ist, wird davon ausgegangen, dass der Skipper für die sichere Führung und Sicherheit des Schiffes und der Besatzung verantwortlich ist. Der Skipper haftet für alle Schäden, die durch falsche Handhabung entstehen. In diesem Fall obligt die Verantwortung bei Schäden die vom Kunden oder Besatzungsmitglieder verursacht wurden, ausgehlieβlich beim Kunden.
Die Ausnahme in diesem Fall ist die Verantwortung des Kunden für Schäden, die durch direkte Handlungen des Kunden und anderen Besatzungsmitglieder verursacht wurden. Der Auftraggeber trifft Entscheidungen des obligatorisch Skippers, die die Festlegung und Anpassung der Route den Wetterbedingungen angepasst werden.
Die Verpflegung auf dem obligatorisch Skipper muss der Auftraggeber, zumindest für die gesamte Dauer, zur Verfügung stellen. Für Schiffe mit obligatorisch Skipper ist der Abschluss einer Kautionversicherung nicht möglich.

SCHIFFSVERSICHERUNG

Das Schiff ist gegen Schäden gegenüber Dritten (Pflichtversicherung) versichert. Das Schiff hat auch eine Kaskoversicherung in Höhe des ausgewiesenen Schiffswertes, gegen die in der Versicherungspolice genannten Risiken. Nach den Versicherungsbedingungen deckt die Kaskoversicherung Schäden, die die Höhe der Kaution übersteigen, aber nicht vorsätzliche oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
EN ist nicht für Verluste und / oder Schäden am Eigentum von Kunden und anderen Besatzungsmitgliedern, sowie am Eigentum Dritter verantwortlich, welche auf dem Schiff, in einem offiziellen EN Fahrzeug oder im EN Büro gehalten werden. Durch die Vorauszahlung und die Annahme der allgemeinen Charterbedingungen verzichtet der Kunde auf alle Ansprüche auf Entschädigung seitens EN, die im Zusammenhang mit Verlust und / oder Schäden am persönlichen und / oder Eigentum Dritter stehen.
Alle Schäden und / oder Verluste müssen EN unmittelbar nach ihrem Auftreten gemeldet werden. Bei schweren Havarien oder wenn mehrere Schiffe beteiligt sind, muss der Vorfall den zuständigen Hafenbehörden gemeldet werden, und die entsprechenden Unterlagen müssen beantragt werden, die anschließend an den Versicherer übergeben werden sollen. Es besteht die Möglichkeit, dass die durch die Versicherung gedeckten Schäden, die nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig EN, den zuständigen Behörden und der Versicherung gemeldet wurden und für die die erforderlichen Unterlagen nicht vorhanden sind, nicht von der Versicherung anerkannt werden. In diesem Fall ist der Kunde für den Schaden ausschließlich und persönlich verantwortlich. Wenn das Schiff beschädigt ist, ist der Kunde verpflichtet alle Kosten in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Kaskoversicherung zu decken, jedoch nur bis zur Höhe der Kaution. Die Kosten für alle Schäden des Schiffes und / oder der Ausstattung entstanden durch Fahrlässigkeit und / oder Verlust von einem oder mehreren Teilen der Ausstattung werden vollständig durch den Kunden abgedeckt.
Die Segel sind nicht versichert und die Kosten, die durch deren Beschädigung verursacht werden, werden vom Kunden getragen. Die Verantwortung des Kunden ist nur dann ausgeschlossen, wenn Schäden an den Segeln durch normalen Verschleiß oder durch den Bruch des Mastes verursacht werden. Motorschäden die durch eine unzureichende Ölmenge verursacht werden, werden nicht von der Versicherung gedeckt und alle Kosten die aus dem Motorschaden entstehen, werden vom Kunden getragen.

SCHÄDEN DIE WÄHREND DES CHARTERS ENTSTEHEN

Alle Schäden oder Mängel die entstanden oder aufgetreten sind während das Schiff unter Verantwortung des Kunden war (während der Nutzung der Charterdienstleistungen) und die nicht mit der Amortisierung des Schiffes verbunden sind, werden vom Kunden persönlich gedeckt. Vor der Reparatur oder Anschaffung muss der Kunde unverzüglich EN kontaktieren und mit EN die technische Vernünftigkeit der notwendigen Reparatur und die Art der Schadenszahlung absprechen.
Alle Schäden oder Mängel die entstanden oder aufgetreten sind während das Schiff unter Verantwortung des Kunden war und die mit der Amortisierung des Schiffes verbunden sind, werden von EN gedeckt. Vor der Reparatur muss der Kunde mit EN die finanzielle und technische Vernünftigkeit der notwendigen Reparatur absprechen. Der Kunde zahlt die Rechnung vor Ort und verpflichtet sich die Rechnung aufzubewahren, sodass diese bei der Rückgabe des Schiffs rückerstattet werden kann.
EN wird von jeglicher Verantwortung bezüglich der Montage und Nutzung des Sicherheitsnetzes auf dem Schiff befreit. Der Kunde akzeptiert die Tatsache, dass das Netz auf eigene Verantwortung benutzt wird.
Der Kunde verpflichtet sich EN über alle Brüche und Beschädigungen sofort nach deren Entstehung, ungeachtet der Ursache, zu benachrichtigen. EN wird den Kunden über die Art der Durchführung der notwendigen Arbeiten und/oder Ersatz aufklären. Unbefugte Reparaturen und Ersetzung von Teilen der Ausstattung werden auf Kosten des Kunden durchgeführt.

DATENSCHUTZ

In Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), wendet EN zur Gänze die Grundsätze der gegenständlichen Verordnung an (nachstehend: Verordnung).
Personenbezogene Daten sind alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person („betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einem Namen, Kennnummer, Identifikationsnummer, Standortangaben, Netzwerkidentifizierung oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit erfasst, verwendet, übermittelt und verarbeitet die EN die personenbezogenen Daten ihrer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner, sowie anderer Personen, deren Identität unmittelbar oder mittelbar bestimmt werden kann (nachstehend: betroffene Personen).
Abhängig von der Art der gemeinsamen Geschäftsverbindung oder einer sonstigen Beziehung, kann die EN über verschiedene personenbezogene Daten der betroffenen Personen verfügen. Dazu gehören Identifikations- und Kontaktinformationen, Finanzdaten, Transaktionsdaten, Daten über vertraglich vereinbarte Dienstleistungen und Produkte, Konten, an die EN adressierter Schriftverkehr und dokumentierte Daten (z. B. Ablichtungen des Personalausweises, Reisepasses, Bescheinigung über die berufliche Befähigung, Kreditkarten usw.) sowie öffentlich verfügbare Daten.
Die EN verarbeitet personenbezogene Daten und darf sie nur für die Zwecke verwenden, für die sie erhoben wurden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur in dem Umfang zulässig, in dem mindestens einer der folgenden Grundsätze erfüllt ist:

  • Die Datenverarbeitung ist notwendig, um den gesetzlichen Verpflichtungen der EN nachzukommen;
  • Die Datenverarbeitung ist notwendig um einen Vertrag auszuführen, in dem die betroffene Person eine Vertragspartei ist, oder um auf Anfrage der betroffenen Person vor Abschluss eines Vertrags aus dem Tätigkeitsbereich der EN bestimmte Handlungen zu unternehmen;
  • Die Datenverarbeitung ist für die legitimen Geschäftsinteressen der EN oder einer dritten Partei erforderlich, es sei denn, diese Interessen werden von größeren Interessen oder Grundrechten und -freiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten verlangen, übertroffen.
  • Die betroffene Person hat ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt.

Die EN verpflichtet sich, personenbezogene Daten in Bezug auf die betroffene Person rechtmäßig, fair und transparent zu behandeln, sie für besondere, ausdrückliche und gesetzmäßige Zwecke zu erheben und sie niemals auf eine Weise zu bearbeiten, die diesen Zwecken widerspricht. Die Datenverarbeitung wird weder für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, noch zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken durchgeführt.
Die von der EN ordnungsgemäß verarbeiteten Informationen werden von der betroffenen Person während der Gründung und Dauer der Geschäftsbeziehung, während Gesprächen mit der betroffenen Person in der Geschäftsstelle der Agentur, während ihrer Nutzung der EN-Webseite, in elektronischen Nachrichten, Briefen und sonstigen Unterlagen, beim Abschluss des Arbeitsvertrages mit den Mitarbeitern der EN und gelegentlich auch bei der Ausführung sonstiger Tätigkeiten, für die die EN befugt ist, erhoben.

In Fällen, in denen personenbezogene Daten nicht direkt von den betroffenen Personen erhalten werden, verpflichtet sich die EN gegenüber der betroffenen Person zusätzlich Angaben zu den jeweiligen Kategorien personenbezogener Daten, der Quelle der personenbezogenen Daten und der Tatsache, ob diese Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen, zu machen.
Diese zusätzlichen Angaben werden der betroffenen Person innerhalb einer angemessenen Frist, abhängig von den Umständen des jeweiligen Falls, zur Verfügung gestellt.
In bestimmten Fällen kann die EN die Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke einholen. Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten der betroffenen Person auf ihrer Einwilligung beruht, hat diese Person das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.
Die Grundrechte der betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind Folgende:

  • das Recht, über die Erfassung und jegliche Weiterverarbeitung personenbezogener Daten informiert zu werden;
  • das Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und auf Beantragung der Unterbrechung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten;
  • das Recht auf Einsichtnahme in die personenbezogenen Daten, die in den Datenverzeichnissen enthalten sind;
  • das Recht auf Berichtigung, Ergänzung oder Löschung der in den Datenverzeichnissen enthaltenen personenbezogenen Daten, soweit sie ungenau oder unvollständig sind;
  • das Recht der Widersetzung gegen die Verarbeitung der Daten zu Marketingzwecken;
  • das Widerspruchsrecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde;
  • das Widerspruchsrecht gegen die Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten, in welchem Fall es der EN untersagt ist, die Daten weiter zu verarbeiten, es sei denn, sie weist überzeugende legitime Gründe für die Weiterverarbeitung auf, die durch die vorstehende Verordnung oder die Rechtsvorschriften der Republik Kroatien vorgeschrieben sind und die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen übersteigen, oder falls die Weiterverarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Die betroffene Person behält das Recht, die Löschung mit ihr verbundenen, personenbezogenen Daten ohne unnötigen Verzug zu erwirken und die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person ist verpflichtet, personenbezogene Daten ohne unnötigen Verzug zu löschen, soweit eine der Voraussetzungen aus Artikel 17 der Verordnung erfüllt ist („Recht auf Vergessenwerden").
Wenn die EN über die ausdrückliche und freiwillige Einwilligung der betroffenen Person verfügt, ist sie befugt, die personenbezogenen Daten zu verwenden, um die betroffene Person über ihre Produkte, Dienstleistungen und Angebote zu informieren, die nach der Einschätzung der EN für die betroffene Person potenziell wichtig oder interessant sein könnten. Die EN ermöglicht den betroffenen Personen zu jeder Zeit eine Unterbrechung der Marketingnachrichten zu beantragen.
Die EN ist verpflichtet, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den besonderen gesetzlichen Bestimmungen, die die Verpflichtung zum Schutz bestimmter Datenkategorien auf einen längeren oder kürzeren Zeitraum regeln, zu speichern.
Die EN ergreift, im Einklang mit ihren objektiven Fähigkeiten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um den notwendigen Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Diese Maßnahmen gelten besonders für Rechner (Server und Arbeitsplatzrechner), Netzwerke und Kommunikationsverbindungen sowie Anwendungen.
Ausschließlich befugte Mitarbeiter der EN, die mit den Vertraulichkeitsanforderungen der Daten vertraut sind, sind an der Datenverarbeitung beteiligt. Es ist ihnen untersagt, diese Informationen für persönliche Zwecke zu verwenden oder für nicht befugte Personen zugänglich zu machen. Als nicht befugte Personen gelten in diesem Zusammenhang auch diejenigen Mitarbeiter, deren Zugriff auf diese Daten zur Erfüllung ihrer Arbeitsverpflichtungen nicht erforderlich ist. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
In Übereinstimmung mit den Vorschriften der Verordnung kann sich jede betroffene Person, die eine Widerspruch einlegen will oder Anfragen zur Art und Weise, in welcher die EN seine personenbezogenen Daten verwendet, hat, schriftlich an die offizielle Anschrift oder die öffentliche E-Mail Adresse der Gesellschaft booking@euronautic.hr wenden. Die EN verpflichtet sich, die Widersprüche oder Anfragen in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Anfragestellers/Widerspruchsführer baldmöglichst zu beantworten.

BESCHWERDEN

Jedem Kunden steht das Beschwerderecht zu, sofern er der Ansicht ist, dass die Dienstleistungen unvollständig und/oder seitens EN schlecht durchgeführt sind. Der Kunde kann eine verhältnismäßige Entschädigung verlangen nur wenn er bei der Schiffsrückgabe (Check-out) eine schriftliche Beschwerde einlegt und sämtliche dazugehörige Unterlagen beifügt. Die schriftliche Beschwerde muss beidseitig unterzeichnet sein - vom Kunden und von einem EN Vertreter. Nachträglich eingegangene und unvollständig dokumentierte Beschwerden werden von EN nicht in Betracht gezogen.
EN ist verpflichtet einen schriftlichen Beschluss auf die Beschwerde innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt zu fassen. EN kann mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Kunden die Frist für die Beschlussfassung wegen Einholung von Informationen und Überprüfung der Angaben aus der Beschwerde bei den Personen die direkt oder indirekt in die Beschwerde eingewickelt sind, um maximal 7 zusätzliche Tage verzögern.
Der Kunde verzichtet auf die Vermittlung einer anderen Person, die Schlichtung der UHPA (Verband kroatischer Reiseagenturen), eines Gerichts oder auf die Informationsvergabe an öffentliche Zeitungen bis EN einen Beschluss auf die Beschwerde fasst.
Die maximale Entschädigung für die Beschwerde kann den Betrag des reklamierten Teils der Dienstleistung erreichen und kann die bereits genutzten Dienstleistungen und den gesamten Betrag des Charters nicht umfassen. Hiermit wird das Recht des Kunden auf Entschädigung immateriellen Schadens ausgeschlossen.
Der Kunde kann EN nicht für ungünstige Wetterbedingungen, Meeressauberkeit und Meerestemperatur in den Segelgebieten, sowie für alle anderen ähnlichen Situationen und Ereignisse die den Kunden unzufrieden stimmen können und sich nicht unmittelbar auf die Qualität des gecharterten Schiffs beziehen (z.B. Meeresverschmutzung, schlechtes Wetter, schlecht eingerichtete Strände, Menschenmassen, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum der Besatzungsmitglieder u.Ä.) für verantwortlich halten.

RABATTE

Im Falle von Sonderangeboten werden Rabatte nicht zusammengezählt. Die Rabatte gelten nicht für das last Minute Angebot.

RECHTLICHE BEDINGUNGEN

Falls der Kunde nicht mit dem Beschluss von EN zufrieden ist und mit EN keine friedliche und einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, kann er ein Gerichtsverfahren einleiten. Für diesen und solche Fälle der Streitigkeiten zwischen den Kunden und EN wird die Zuständigkeit des sachlich kompetenten Gerichts in Zagreb unter Anwendung der rechtlichen Vorschriften der Republik Kroatien vereinbart.
Diese Allgemeinen GeschäftsbedingungentretenamTagderVeröffentlichungaufdenamtlichen Internetseitender Gesellschaft (http://www.euronautic.hr) in Kraft und gelten am Tag der Veröffentlichung als zugänglich für Dritte.
Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Der Kunde erklärt sich durch Bestätigung der Buchung und durch Einzahlung des vereinbarten Preises mit den oben erwähnten Bedingungen einverstanden, unabhängig davon ob er diese vorgelesen und verstanden hat. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Reiseanweisungen schließen alle bisherigen Bedingungen und Reiseanweisungen aus.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten ausnahmslos alle Kunden, unabhängig davon ob sie die Buchung direkt über EN oder über einen befugten Agenten bestätigt haben. Niemand kann sich auf Umstände berufen, dass ihm diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bekannt oder gedeutet waren.

 

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