Allgemeiner Charterzustand

Das Unternehmen Euronautic doo (im Folgenden: EN) ist auf die Erbringung von Dienstleistungen für den aktiven Wasserurlaub spezialisiert und gewährleistet seinen Kunden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Dienstleistungen einer mehrtägigen Unterbringung an Bord von Booten für gewerbliche Zwecke zur Erholung und Erholung .

EN garantiert, dass alle seine Boote technisch einwandfrei, professionell gewartet, für die Schifffahrt geeignet sind und über eine Lizenz oder ein Yachtkompetenzzertifikat verfügen.

Die Person, die die Buchung bestätigt und die Anzahlung geleistet hat (im Folgenden: Kunde), begründet ein Rechtsverhältnis mit EN und bestätigt die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alles, was in diesen Bedingungen beschrieben wird, stellt eine rechtliche Verpflichtung sowohl für den Kunden als auch für EN dar. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Kunden und EN.

Bei der Buchung muss der Kunde die im Buchungsvorgang erforderlichen Angaben machen.

PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise für Bootsunterbringungsleistungen sind in Euro (€) in der jeweils gültigen EN-Preisliste veröffentlicht. Zur Berechnung der Rechnung für die vertraglich vereinbarten Leistungen wird der Devisenmittelkurs der Kroatischen Nationalbank am Tag der Zahlung herangezogen. Sie verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. EN behält sich das Recht vor, die Preisliste ohne vorherige Ankündigung zu ändern und tritt am Tag der Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Unternehmens in Kraft .

Die angegebenen Preise beinhalten ein technisch einwandfreies, sauberes Boot mit vollem Kraftstofftank, die Nutzung des Bootes und seiner Ausrüstung, die obligatorische Kaskoversicherung, die Versicherung gemäß den Bedingungen der einzelnen Versicherungspolicen für bestimmte Boote, den Liegeplatz im Heimathafen und die kroatische Schifffahrtserlaubnis .

Die Preise für die Unterbringung auf Booten decken nicht die Kosten für den Hafen während des Charters, Hafensteuern, Treibstoffkosten, andere Notwendigkeiten, Parkplatz und Krankenversicherung für die Besatzung ab. In den Übernachtungspreisen ist das Reiseversicherungs-„Paket“ nicht enthalten: Versicherung gegen Unfälle und Krankheit während der Reise, Versicherung gegen Beschädigung oder Verlust des Gepäcks sowie eine freiwillige Krankenversicherung.“

Um die Charterbuchung zu bestätigen und Anspruch auf die Preise der aktuellen Preisliste zu haben, leistet der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 50 % des gesamten Charterpreises. Der Restbetrag bis zum Gesamtwert der Charter wird spätestens vier Wochen vor der Übernahme des Bootes bezahlt, was dem Kunden die Möglichkeit gibt, die Besatzungsmitglieder rechtzeitig vorzubereiten und die Reise- und Krankenversicherung zu bezahlen, um ein geeignetes Boot zu finden Kapitän usw.

Der Kunde kann das gebuchte Boot nur dann übernehmen, wenn nach dem Buchungsvorgang alle erforderlichen Zahlungen ordnungsgemäß geleistet wurden, was durch die von EN ausgestellte Rechnung nachgewiesen wird, und sofern er alle anderen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen und Verpflichtungen erfüllt hat.

STORNIERUNG DER CHARTER-BUCHUNG

Falls der Kunde die bestätigte Buchung des Bootes stornieren möchte, muss dies schriftlich (E-Mail, Fax oder Einschreiben) an die auf der offiziellen Website des Unternehmens aufgeführten Adressen von EN erfolgen.

Das Datum, an dem EN die schriftliche Stornierungsmitteilung erhält, ist das Datum, das als Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten dient, die wie folgt erfolgt:

  • Bei Stornierungen bis zu sechs Monate vor Charterbeginn berechnet EN 30 % des Gesamtpreises. Der Restbetrag wird dem Kunden auf seine Kosten zurückerstattet.
  • Bei einer Stornierung ab 6 Monaten bis zu einem Monat vor Charterbeginn berechnet EN 50 % des Gesamtpreises. Der Restbetrag wird dem Kunden auf seine Kosten zurückerstattet.
  • Bei einer Stornierung innerhalb eines Monats vor Charterbeginn berechnet EN 100 % des Gesamtpreises, wobei in diesem Fall davon ausgegangen wird, dass der Kunde die Nutzung der Leistung nicht gekündigt hat und sich dementsprechend das Recht vorbehält, die Nutzung einer anderen Person zu vermitteln der Service.
  • Bei einer Stornierung nach der Übernahme des Bootes behält EN 100 % des Gesamtpreises ein und stellt dem Kunden alle durch die Stornierung entstehenden Kosten in Rechnung.

 

Falls der Kunde das gemietete Boot storniert und zum Zeitpunkt der Stornierung der Buchung lediglich einen Ersatzkunden findet, der bereit ist, seine Rechte und Pflichten zu übernehmen, berechnet EN dem Kunden nur die Differenz zwischen dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Preis und dem tatsächlichen Preis mit dem neuen Kunden vereinbart.

EN übernimmt keine Verantwortung im Falle von Änderungen oder der Nichterbringung der kostenpflichtigen Dienste oder eines Teils der Dienste aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Streiks, Terrorakte, außergewöhnliche Gesundheitsbedingungen, Naturkatastrophen, Eingriffe zuständiger Behörden usw.). ).

ÜBERNAHME DES BOOTS (CHECK-IN)

EN ist verpflichtet, dem Kunden ein technisch einwandfreies und vollständig ausgestattetes Boot mit vollem Treibstofftank, sauber und ordentlich sowie fahrbereit zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde ist unbedingt dazu verpflichtet, EN-Gelder als Garantie für den Ersatz aller eventuellen Verluste oder Schäden während der Nutzung des Bootes zu hinterlegen, auch wenn die Versicherungspolice diese nicht abdeckt. Die Einzahlung erfolgt in bar, per Kreditkartenbeleg oder über ein POS-Terminal mit automatischer Vorautorisierung.

Sollte der Kunde aus irgendeinem Grund nicht bereit oder nicht in der Lage sein, die obligatorische Kaution in bar zu hinterlegen, behält sich EN das Recht vor, den Vertrag auf Kosten des Kunden zu kündigen und den gesamten für die Unterkunftsleistungen gezahlten Betrag einzubehalten.

Die Kaution wird dem Kunden in voller Höhe zurückerstattet, nachdem ein EN-Vertreter festgestellt hat, dass das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt, sauber und unbeschädigt, mit vollem Treibstofftank, am vereinbarten Ort zurückgegeben wurde und keine Ansprüche Dritter bestehen oder zu erwarten sind , gegen den Kunden im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Bootes.

Im Falle grober Fahrlässigkeit oder Beschädigung des Bootes und/oder seiner Ausrüstung sowie Verlust von Bootsteilen trägt der Kunde alle Kosten. EN behält den Betrag der Kaution nach Abzug der Reparaturkosten und/oder der Kosten für den Kauf der Ausrüstung oder Ersatzteile des Bootes ein. Ist eine weitere Vercharterung aufgrund der Beschädigung und/oder des Verlusts der Ausrüstung des Bootes/der Ausrüstung nicht möglich, behält EN den Kautionsbetrag entsprechend dem entgangenen Gewinn ein.

Die Kaution ist auch dann obligatorisch, wenn das Boot mit einem von EN gestellten Skipper gemietet wird.

Falls der Kunde das Boot ohne vorherige Ankündigung nicht innerhalb von 48 Stunden nach der vereinbarten Check-in-Zeit übernimmt, ist EN berechtigt, den Vertrag einseitig auf alleinige Kosten des Kunden zu kündigen, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Nachtrag Erstattungsansprüche.

Sollte EN aus Gründen, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, nicht in der Lage sein, dem Kunden das gebuchte Boot zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zu übergeben, hat EN eine Frist von 24 Stunden, um dem Kunden ein anderes Boot mit ähnlichen Eigenschaften zur Verfügung zu stellen. Sofern EN dies nicht tut, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und hat Anspruch auf vollständige Rückerstattung der an EN geleisteten Zahlungen. Falls der Kunde beschließt, außerhalb der vereinbarten Frist (24 Stunden) auf ein Ersatzboot zu warten, hat er Anspruch auf eine Rückerstattung eines Betrags in Höhe des Wertes der täglichen Nutzung des Bootes für die Tage, an denen er es nicht nutzen konnte Boot (Vertragsstrafe). Die Haftung von EN für Beträge, die über dem vereinbarten Preis des Bootes liegen, ist ausgeschlossen und der Kunde verzichtet auf das Recht, Schadensersatz für Schäden zu fordern, die dadurch entstehen, dass das vertraglich vereinbarte Boot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort geliefert werden kann.

Bei der Übernahme des Bootes (Check-in) ist der Kunde verpflichtet, den Zustand des Bootes und der Ausrüstung sorgfältig zu prüfen und zu testen und sicherzustellen, dass der tatsächliche Zustand des Inventars und der Ausrüstung mit der vorhandenen Check-in-Liste übereinstimmt. Eventuelle Reklamationen sind vor Reiseantritt schriftlich geltend zu machen. Versteckte Mängel und Mängel des Bootes und/oder der Ausrüstung, die EN bei der Bootsübergabe nicht bekannt sein konnten, sowie Mängel und Störungen, die nach der Übergabe des Bootes auftreten und von EN nicht vorhergesehen werden konnten, berechtigen nicht zum Anspruch des Kunden eine Minderung des Mietpreises zu verlangen.

Die Nichtübereinstimmung der Ausrüstung und des Inventars mit der dem Kunden bei der Buchung übermittelten Inventarliste berechtigt den Kunden nicht zu Abzügen vom Vertragspreis und stellt keinen Grund für die Erstattung von Schäden dar – sofern die Sicherheit der Schifffahrt dadurch nicht gefährdet wird.

Das Boot wird dem Kunden mit allen für die Vermietung notwendigen gültigen Dokumenten (Genehmigung, Besatzungsliste, Konzession...) und allen weiteren Anlagen im Bootsordner (Liste der Hafenämter, Tankstellen...) übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, alle erhaltenen Unterlagen sorgfältig zu behandeln und diese bei Rückgabe des Bootes unbeschädigt an EN zurückzugeben.

Wenn der Kunde die erhaltenen Dokumente oder Teile davon während der Miete verliert oder beschädigt, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 EUR zu zahlen. Dieser Betrag wird von der Kaution und dem Devisenmittelkurs der Kroatischen Nationalbank abgebucht Maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Zahlung.

Defekte, fehlerhafte Aufzeichnungen von Instrumenten oder andere Probleme mit Ausrüstung oder Ausrüstung berechtigen den Kunden nicht dazu, den Check-in zu verweigern, die Reise abzubrechen oder finanzielle Ansprüche geltend zu machen – vorausgesetzt, dass eine korrekte Navigation mit klassischen Methoden möglich ist und das Boot und die Besatzung vorhanden sind Sicherheit garantiert eine gute Navigation.

EN kann die Übergabe des Bootes verweigern, wenn:

  • Die Charter wurde nicht vollständig bezahlt
  • Der Kunde hat die Kaution oder Versicherung dafür nicht bezahlt
  • die erforderlichen Dokumente fehlen oder sind unzureichend (kein Reisepass (Personalausweis), vom Seeministerium genehmigte Navigationslizenz, Lizenz für Funkkommunikation)
  • Wenn sich beim Check-in oder der Probefahrt herausstellt, dass der Skipper nicht über die erforderliche Qualifikation für diese Aufgabe verfügt.
  • Wenn ein Kunde die Aufenthaltsdauer auf dem Boot verlängern möchte, muss er sich an EN wenden, zum vereinbarten Hafen zurückkehren und eine schriftliche Zustimmung von EN für den neuen Zeitpunkt und Ort der Rückgabe des Bootes einholen. Die vertraglich vereinbarte Charter gilt als verlängert, wenn der Kunde die schriftliche Genehmigung von EN zur Verlängerung der in Anspruch genommenen Dienstleistung einholt.

RÜCKGABE DES BOOTS (CHECK-OUT)

Der Kunde ist verpflichtet, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch bis 9.00 Uhr des letzten Tages der vertraglich vereinbarten Nutzung des Bootes zur Unterbringung von Passagieren, im vertraglich festgelegten Hafen sauber und ordentlich zurückzugeben voller Kraftstofftank; bereit für die weitere Navigation, also im gleichen Zustand wie angenommen. Der Kunde ist verpflichtet, den Müll vom Boot zu entfernen und ihn an der dafür vorgesehenen Stelle in der Marina zu deponieren.

Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine weitere Navigation während der Charter unmöglich sein oder eine Überschreitung der vereinbarten Rückkehrzeit unvermeidlich sein, muss sich der Kunde für weitere Anweisungen an EN und den Basismanager wenden. Informationen über die Meldung müssen im Logbuch des Bootes vermerkt werden. Ungünstige Wetterbedingungen sind kein akzeptabler Grund für eine Verzögerung der Rückgabe.

Im Falle einer Verspätung verpflichtet sich der Kunde, eine Strafe in Höhe von 2 % des Mietpreises für jede Stunde Verspätung bis zum Ablauf von 12 Stunden zu zahlen. Bei einer Verspätung von mehr als 12 Stunden ab der vertraglich vereinbarten Check-out-Zeit zahlt der Kunde für jeden angefangenen Kalendertag einen Tagescharterpreis. Der Kunde trägt alle Kosten, die EN durch die Verzögerung des Checkouts entstehen. Abweichungen von dieser Regelung sind nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und EN möglich.

Im Falle der Rückgabe des Bootes an einem Hafen, der nicht als Zielhafen bestimmt ist, hat EN das Recht, zunächst alle Kosten, die durch die Überführung des Bootes in den vereinbarten Hafen entstehen, sowie die vertraglich vereinbarte Strafe für die Verzögerung sofort von der Kaution abzurechnen in Höhe von 2 % des Charterpreises für jede darüber hinausgehende Stunde sowie sämtliche Entschädigungen für die bei der Überführung entstandenen Schäden, sofern diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Übersteigen die Kosten und die Vertragsstrafe die Anzahlung, verpflichtet sich der Kunde, die entsprechende Differenz sofort zu zahlen.

Bei der Rückgabe des Bootes (Check-out) überprüft ein EN-Vertreter den allgemeinen Zustand des Bootes und seiner Ausrüstung und vergleicht ihn mit der Inventarliste.

Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Schäden oder Verluste einem EN-Vertreter zu melden. Wenn am Unterwasserteil des Rumpfes Schäden aufgetreten sind oder der Verdacht auf solche Schäden besteht, ist eine detaillierte Inspektion des Bootes erforderlich, entweder durch einen Taucher oder mithilfe eines Krans. EN bestimmt die Art und Weise der Prüfung, die Kosten trägt der Auftraggeber.

Versucht der Kunde, einen Schaden oder Verlust während der Charter zu vertuschen, ist er zur Zahlung einer Geldstrafe von 200 EUR und Schadensersatz verpflichtet.

Falls das Boot nicht mit vollem Kraftstofftank zurückgegeben wird, wie in der Checkliste aufgeführt, die der Kunde bei der Übergabe des Bootes unterschreibt, werden dem Kunden der Kraftstoff und die Serviceleistung für das Auffüllen des Tanks bis zu 30 % in Rechnung gestellt der Betrag von 100 EUR an der Basis Biograd/100 EUR an der Basis Pirovac.

Wird das Boot unsauber und unsauber zurückgegeben, berechnet EN aus der Kaution besondere Reinigungs- und Bearbeitungskosten, die durch die Notwendigkeit der Beauftragung von Reinigungsdiensten entstehen.

PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich und erklärt:

EN spätestens eine Woche vor Beginn der Charter eine Besatzungsliste mit vollständigen Namen, Adressen, Geburtsdaten, Geburtsorten, Nationalität, Art und Nummer eines Ausweisdokuments sowie der Lizenznummer des Skippers vorzulegen.

Gültige Reisepässe haben. Die Kosten für einen eventuellen Verlust oder Diebstahl der Dokumente während der Nutzung des Bootes trägt der Kunde.

Zum Studium der auf dem Boot bereitgestellten Druckmaterialien

Mit dem Inventar und der Ausrüstung sorgfältig umzugehen, insbesondere nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit dem Boot umzugehen und sich verantwortungsvoll zu verhalten.

Zur Navigation innerhalb der Hoheitsgewässer der Republik Kroatien. Das Verlassen der kroatischen Hoheitsgewässer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EN gestattet.

Navigieren Sie nur bei sicheren Wetterbedingungen, haben Sie eine gute Sicht und meiden Sie gefährliche Gebiete.

Passen Sie die Navigation an die Wetterbedingungen und die Fähigkeiten der Besatzung an und vermeiden Sie eine unnötige Belastung von Mast, Segeln und Seilen.

Häfen oder Ankerplätze nicht zu verlassen, falls das Boot oder eines seiner wichtigen Teile beschädigt und/oder für die Navigation unsicher ist.

Den Hafen nicht zu verlassen, wenn die Hafenbehörden die Schifffahrt verboten oder ein Fahrverbot erlassen haben oder wenn die Treibstoffvorräte nicht ausreichen.

Das Boot nicht für gewerbliche Zwecke (Transport von Gütern oder Personen gegen Entschädigung), professionelle Fischerei, Segelschule oder ähnliche Aktivitäten zu nutzen.

Das Boot nicht an Dritte zu vermieten oder zu verleihen.

Es dürfen nicht mehr Personen an Bord gehen, als für das Boot registriert sind, und Personen, die nicht auf der Besatzungsliste stehen, dürfen nicht auf dem Boot bleiben.

Ohne vorherige Zustimmung von EN nicht an Regatten oder Rennen teilzunehmen.

Kein anderes Boot abzuschleppen und alle möglichen vorbeugenden Maßnahmen zu ergreifen, um eine Situation zu vermeiden, in der das Boot abgeschleppt werden müsste.

Stimmt zu, dass der Chartervertrag gekündigt wird, wenn sich herausstellt, dass ein Besatzungsmitglied gegen eine gültige Vorschrift und/oder ein Gesetz der Republik Kroatien verstoßen hat und dass EN über das Boot frei verfügen kann, ohne Anspruch auf Entschädigung seitens des Kunden. Darüber hinaus wird festgelegt, dass EN von jeglicher Verantwortung gegenüber den Behörden befreit ist, da der Kunde und die Besatzungsmitglieder die gesamte Verantwortung für die Verstöße und/oder Straftaten tragen, die vor den autorisierten Stellen begangen wurden.

Die gesamte Verantwortung zu übernehmen und EN alle Kosten zu erstatten, die nachweislich durch Handlungen oder Unterlassungen seitens des Kunden und der Besatzungsmitglieder verursacht wurden und für die EN gegenüber einem Dritten materiell und strafrechtlich verantwortlich ist.

Die Verantwortung des Kunden für alle während der Charter begangenen Navigationsverstöße und sonstiger Vorschriften endet nicht mit dem Ende der Charter.

Im Falle einer Bootsbeschädigung, eines Unfalls oder eines Bruchs muss der Kunde die Ereignisse protokollieren, EN unverzüglich benachrichtigen, einen Unfallbericht bei der nächstgelegenen Hafenbehörde einreichen und eine Bestätigung vom Hafenmeister, Arzt oder einer anderen zuständigen Behörde verlangen.

EN unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein durch Abnutzung verursachter Defekt des Bootes oder seiner Ausrüstung auftritt. EN ist verpflichtet, den Mangel innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mitteilung zu beheben. Behebt EN den Mangel innerhalb von 24 Stunden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz. Notrufnummern für Mängelmeldungen finden Sie in den Bootsunterlagen.

Muss das Boot aufgrund von Reparaturen und Ereignissen, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von EN zurückzuführen sind, im Hafen bleiben, so stehen dem Kunden keine Ansprüche zu, sofern die Reparatur nicht ¼ der gesamten Charterdauer übersteigt. Andernfalls ist dem Auftraggeber eine anteilige Rückerstattung zu leisten. Weitere Erstattungen durch EN erfolgen auf dieser Grundlage nicht.

Angenommen, es bestehen begründete Zweifel daran, dass das Boot während des Charters im Unterwasserteil beschädigt wurde. In diesem Fall muss das Boot zum nächstgelegenen Hafen navigiert werden, um eine Unterwasserinspektion des Bootes durchzuführen und gegebenenfalls das Anheben des Bootes an Land zu organisieren. Der Transport des Bootes, die Unterwasserinspektion und das Heben des Bootes an Land gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

EN vollständig für Schäden zu entschädigen, die durch seine Fahrlässigkeit oder Unterlassung verursacht wurden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind und für die EN gegenüber einem Dritten verantwortlich ist.

Im Falle des Verschwindens des Bootes und seiner Ausrüstung, der Unfähigkeit zur Navigation sowie im Falle einer Beschlagnahmung oder Beschlagnahme des Bootes oder von Verbotsmaßnahmen durch die Regierung oder einen Dritten muss der Kunde unverzüglich die zuständigen Behörden und EN benachrichtigen und verlangen eine Kopie des Polizeiberichts.

Übernahme der vollen und ausschließlichen Verantwortung im Falle einer Beschlagnahme des Bootes durch die zuständigen Behörden aufgrund unverantwortlicher oder rechtswidriger Handlungen der Besatzung (gewerblicher Fischfang, Entfernen von Antiquitäten vom Meeresboden usw.), die während der Charter des Bootes vorgenommen wurden.

Die alleinige Verantwortung für Meeresverschmutzung beim Befüllen von Kraftstofftanks oder bei der Abfallentsorgung außerhalb der dafür vorgesehenen Orte tragen.

Kontrollieren Sie täglich den Ölstand im Motor. Schäden und Verluste, die durch einen unzureichenden Ölstand im Motor und andere Antriebsschäden entstehen, sind nicht durch die Bootsversicherung gedeckt und gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

Die Mitnahme von Haustieren (Hunde, Katzen, Vögel usw.) an Bord ist nur mit vorheriger Genehmigung von EN gestattet. An Bord des Bootes sind keine Haustiere gestattet. Ausnahmen sind bei vorheriger Vereinbarung möglich.

Die zivil- und strafrechtliche Haftung für Handlungen, die im Widerspruch zu den in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen stehen, liegt auch nach der Inanspruchnahme der Unterkunftsleistungen auf dem Boot ausschließlich beim Kunden.

EN behält sich das Recht vor, alle Eigentums- und Nichteigentumsschäden, die dem Kunden und seinen Passagieren durch die Verletzung der oben genannten Verbindlichkeiten entstehen, von der Kaution abzurechnen. Wenn die Kaution nicht den gesamten Schaden abdeckt, haftet der Kunde für die Differenz zwischen dem erlittenen Schaden und dem für die Kaution gezahlten/ausgegebenen Betrag.

PFLICHTEN DES SKIPPERS

Der Kunde, der die Rolle des Skippers auf dem Boot übernimmt, muss über alle erforderlichen nautischen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie eine gültige GMDSS-Funklizenz verfügen. Sofern der Kunde nicht über die erforderlichen Dokumente, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, ist er dafür verantwortlich, dass das Boot ausschließlich von einem Besatzungsmitglied geführt wird, das diese Anforderungen erfüllt.

EN kann den Kunden oder Skipper bitten, seine Kenntnisse und Fähigkeiten auf See in Anwesenheit eines EN-Vertreters unter Beweis zu stellen. Die für diese Prüfung aufgewendete Zeit ist in der Zeit der Nutzung des Bootes zu Unterkunftszwecken enthalten.

Wenn ein EN-Vertreter bei den Tests feststellt, dass der Kunde oder ein vom Kunden vorgeschlagener Skipper nicht über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und/oder gültigen Lizenzen für die Navigation verfügt, kann EN gegen zusätzliche Kosten einen professionellen Skipper als Mitglied der Crew benennen , gemäß der gültigen Preisliste. Akzeptiert der Kunde den ernannten Skipper nicht, hat EN das Recht, dem Kunden die Ausfahrt mit dem Boot zu verbieten, den Vertrag auf alleinige Kosten des Kunden zu kündigen und den gesamten gezahlten Betrag einzubehalten. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Rückerstattung besteht nicht.

Wenn der Kunde im Voraus weiß, dass er die Dienste eines Skippers benötigt, sollte er EN bei der Buchung darüber informieren.

BOOTSVERSICHERUNG

Die Bootsversicherung deckt Schäden ab, die einem Dritten zugefügt werden (Pflichtversicherung). Das Boot verfügt außerdem über eine Kaskoversicherung in Höhe des gemeldeten Bootswertes gegen die in der Versicherungspolice genannten Risiken. Gemäß den Versicherungsbedingungen deckt die Kaskoversicherung Schäden ab, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, nicht jedoch vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

EN haftet nicht für den Verlust und/oder die Beschädigung von Besitztümern des Kunden und der Besatzung oder Dritter, die in einem offiziellen EN-Fahrzeug oder im EN-Büro auf dem Boot aufbewahrt werden. Mit der Zahlung der Vorauszahlung und der Annahme der allgemeinen Charterbedingungen verzichtet der Kunde auf jegliche Ansprüche von EN auf Schadensersatz wegen Verlust und/oder Beschädigung von persönlichem und/oder fremdem Eigentum.

Alle Schäden und/oder Verluste müssen EN unverzüglich nach ihrem Auftreten gemeldet werden. Bei schweren Schäden oder wenn mehr als ein Boot betroffen ist, ist der Vorfall der zuständigen Hafenbehörde zu melden und entsprechende Unterlagen anzufordern, die dem Versicherer ausgehändigt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass von der Versicherung abgedeckte Schäden, die EN, den zuständigen Behörden und dem Versicherer nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig gemeldet wurden und für die nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vom Versicherer nicht anerkannt werden. In diesem Fall ist der Kunde allein für den Schaden verantwortlich.

Bei einer Beschädigung des Bootes ist der Kunde gemäß den Bedingungen der Kaskoversicherung verpflichtet, alle Kosten zu tragen, jedoch nur bis zur Höhe der Kaution. Die Kosten für Schäden am Boot und/oder der Ausrüstung, die durch Fahrlässigkeit und/oder den Verlust eines oder mehrerer Teile der Ausrüstung verursacht werden, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

Die Segel sind nicht versichert. Der Kunde trägt die Kosten eines eventuellen Schadens. Die Haftung des Kunden ist nur dann ausgeschlossen, wenn Schäden an den Segeln durch normale Abnutzung oder durch Bruch des Mastes verursacht werden.

Motorschäden, die durch unzureichende Ölmenge verursacht werden, sind nicht durch die Versicherung gedeckt und der Kunde trägt alle Kosten, die durch den Motorschaden entstehen.

SCHÄDEN UND MÄNGEL WÄHREND DER NUTZUNG DER UNTERKUNFTSDIENSTLEISTUNGEN

Alle Schäden und Mängel, die am Boot entstehen, während der Kunde dafür verantwortlich ist (während der Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen) und die nicht mit der Amortisation des Bootes zusammenhängen, werden vom Kunden persönlich bezahlt. Vor einer Reparatur oder einem Kauf ist der Kunde verpflichtet, sich unverzüglich mit EN in Verbindung zu setzen und die technische Begründung der Reparatur sowie die Zahlungsweise abzustimmen.

Alle Schäden und Mängel, die am Boot entstehen, während der Kunde dafür verantwortlich ist und die mit der Amortisation des Bootes im Zusammenhang stehen, werden von EN abgedeckt. Vor Durchführung einer Reparatur ist der Kunde verpflichtet, sich mit EN über die technische und finanzielle Vertretbarkeit der Reparatur zu einigen. Der Kunde bezahlt die Rechnung vor Ort und ist verpflichtet, diese aufzubewahren, damit EN die Zahlung beim Check-out vollständig zurückerstatten kann.

Der Kunde hat EN über etwaige Brüche und Schäden, unabhängig von der Ursache, unverzüglich nach deren Auftreten zu informieren. EN wird den Kunden über die Art und Weise der Durchführung der erforderlichen Arbeiten und/oder des Austauschs der Ausrüstung informieren. Nicht autorisierte Reparaturen und Geräteaustausch werden vollständig vom Kunden bezahlt.

SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ( Datenschutz-Grundverordnung) wendet die EN die Grundsätze der oben genannten Verordnung (im Folgenden: Verordnung) vollständig an.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen; Eine identifizierbare Person kann direkt oder indirekt identifiziert werden, insbesondere durch Bezugnahme auf eine Identifikationsnummer oder auf einen oder mehrere Faktoren, die für ihre physische, physiologische, geistige, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität spezifisch sind.

EN erhebt, nutzt, übermittelt und verarbeitet im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten seiner Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und anderer direkt oder indirekt identifizierbarer Personen (im Folgenden: betroffene Personen).

Je nach Art der gemeinsamen Geschäftsbeziehung oder sonstiger Art der Zugehörigkeit kann die EN über unterschiedliche personenbezogene Daten der betroffenen Personen verfügen. Dazu gehören Identifikations- und Kontaktinformationen, Finanzdaten, Transaktionsdaten, Daten zu vertraglich vereinbarten Dienstleistungen und Produkten, Konten, an die EN gerichtete Korrespondenz sowie dokumentierte Daten (z. B. Kopien von Personalausweisen, Reisepässen, Berufsqualifikationen, Kreditkarten usw.). sowie öffentlich verfügbare Daten.

Die EN verarbeitet personenbezogene Daten und darf diese nur für den Zweck verwenden, für den sie erhoben wurden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn und soweit mindestens einer der folgenden Grundsätze zutrifft:

• Die Datenverarbeitung ist zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich, denen EN unterliegt.

• Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung bestimmter Maßnahmen auf Wunsch der betroffenen Person vor Abschluss eines Vertrags im Tätigkeitsbereich des EN erforderlich.

• Die Datenverarbeitung ist für die berechtigten Geschäftsinteressen des EN oder eines Dritten erforderlich, es sei denn, diese Interessen werden durch größere Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen übertroffen, die den Schutz ihrer Daten verlangen.

• Die betroffene Person hat der Datenverarbeitung ausdrücklich zugestimmt.

Das EN verpflichtet sich, personenbezogene Daten rechtmäßig, fair und transparent für die betroffene Person zu verarbeiten, sie für eindeutige, eindeutige und legitime Zwecke zu erheben und sie nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterzuverarbeiten. Eine Weiterverarbeitung der Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke erfolgt nicht.

Die von der EN rechtmäßig verarbeiteten Daten werden von der betroffenen Person während der Aufnahme und Durchführung der Geschäftsbeziehung, bei Gesprächen mit der betroffenen Person im Büro der Agentur, bei der Nutzung der EN-Website, aus elektronischen Nachrichten, Briefen und anderem erhoben Unterlagen, beim Abschluss von Arbeitsverträgen mit EN-Mitarbeitern und bei der Ausübung sonstiger Tätigkeiten, für die der EN berechtigt ist.

In Fällen, in denen personenbezogene Daten nicht direkt von den betroffenen Personen eingehen, verpflichtet sich die EN, der betroffenen Person zusätzliche Informationen über die Kategorien der betreffenden personenbezogenen Daten, die Quelle der personenbezogenen Daten und die Frage, ob diese aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen, zur Verfügung zu stellen.

Die oben genannten Informationen werden der betroffenen Person innerhalb einer angemessenen Frist, abhängig von den Umständen des Einzelfalls, mitgeteilt.

In bestimmten Fällen kann die EN die Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer Daten für bestimmte Zwecke einholen. Wenn die Daten der betroffenen Person auf der Grundlage ihrer Einwilligung verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf muss ebenso einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung.

Zu den Grundrechten der Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, gehören:

Das Recht auf Auskunft über die Erhebung und etwaige weitere Verarbeitung personenbezogener Daten;

Das Recht, die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen und die Beendigung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu verlangen;

Das Recht, die in den Datensammlungen enthaltenen personenbezogenen Daten einzusehen;

Das Recht auf Berichtigung, Änderung oder Löschung der in den Datensammlungen enthaltenen personenbezogenen Daten, wenn diese Daten unrichtig oder unvollständig sind;

Das Recht, der Verarbeitung von Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen;

Das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Widerspruch einzulegen;

Das Recht, der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersprechen. In diesem Fall kann die EN die Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, sie weist überzeugende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nach, die in der Einführungsverordnung oder den günstigen Rechtsvorschriften der Republik Kroatien vorgeschrieben sind die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen überschreiten; oder wenn die weitere Verarbeitung der Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Die betroffene Person behält das Recht, die Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten ohne unnötige Verzögerung zu verlangen, und der für die Datenverarbeitung Verantwortliche muss personenbezogene Daten ohne unnötige Verzögerung löschen, wenn eine der in Artikel 17 der Verordnung genannten Bedingungen („das Recht auf Vergessenwerden“) erfüllt ist “) erfüllt ist.

Angenommen, der EN verfügt über die ausdrückliche und freiwillige Einwilligung der betroffenen Person. In diesem Fall können sie personenbezogene Daten verwenden, um die betroffenen Personen über ihre Produkte, Dienstleistungen und Angebote zu informieren, die sie für sie potenziell wichtig oder spannend finden. Die EN ermöglicht es der betroffenen Person, jederzeit die Beendigung der Marketingkorrespondenz zu verlangen.

Der EN muss die Daten der betroffenen Person gemäß besonderen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz bestimmter Datenkategorien für einen längeren oder kürzeren Zeitraum schützen.

Im Rahmen seiner objektiven Möglichkeiten ergreift die EN geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um den erforderlichen Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Diese Maßnahmen gelten für Computer (Server und Workstations), Netzwerke und Kommunikationsverbindungen sowie Anwendungen.

An der Datenverarbeitung sind ausschließlich autorisierte EN-Mitarbeiter beteiligt, die mit den Anforderungen an das Datengeheimnis vertraut sind. Es ist ihnen untersagt, die Daten für persönliche Zwecke zu nutzen oder sie Unbefugten zugänglich zu machen. Als Unbefugte gelten in diesem Zusammenhang auch Mitarbeiter, deren Zugriff auf solche Daten für die Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben nicht erforderlich ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Gemäß den in der Verordnung dargelegten Rechtsvorschriften kann sich jede betroffene Person, die eine Anfrage zur Verwendung ihrer Daten durch die EN hat oder einen Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten einlegen möchte, schriftlich an die offizielle Adresse der EN wenden Firmensitz oder über die offizielle E-Mail-Adresse des Unternehmens booking@euronautic.hr. Das EN verpflichtet sich, auf jeden Einspruch oder jede Anfrage in Bezug auf die personenbezogenen Daten der Person, die die Anfrage/den Einspruch einreicht, so schnell wie möglich zu reagieren.

BESCHWERDEN

Jeder Kunde hat das Recht auf eine Reklamation, wenn er der Meinung ist, dass die Leistungen von EN unvollständig und/oder qualitativ nicht zufriedenstellend erbracht wurden. Der Kunde kann nur dann eine anteilige Rückerstattung verlangen, wenn beim Check-out spätestens sieben Tage lang eine schriftliche Beschwerde mit allen erforderlichen Unterlagen vorgelegt wird. Eine schriftliche Beschwerde muss von beiden Parteien unterzeichnet werden – vom Kunden und von einem EN-Vertreter. Nachträglich eingegangene oder unvollständig dokumentierte Reklamationen werden von EN nicht berücksichtigt.

EN ist verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt eine schriftliche Lösung für die eingegangene Beschwerde bereitzustellen. EN kann mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers die Frist für die Lösung der Reklamation um weitere sieben Tage verschieben, und zwar zur Informationsbeschaffung und Prüfung der Reklamationsansprüche mit den direkt oder indirekt beteiligten Personen.

Der Kunde verzichtet auf das Recht auf Schlichtung durch eine andere Partei, auf ein Schlichtungsverfahren durch den Verband kroatischer Reisebüros, auf eine Rechtsinstitution oder auf die Weitergabe der Informationen an die Medien, bis EN eine Lösung für die Beschwerde gefunden hat.

Die maximale Entschädigung pro Reklamation kann sich auf den beanstandeten Teil der Leistungen belaufen und nicht bereits erbrachte Leistungen oder den Gesamtmietbetrag umfassen. Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz immaterieller Schäden ist hiervon ausgeschlossen.

Der Kunde kann EN nicht für widrige Klimabedingungen, Sauberkeit und Temperatur der Navigationsziele und andere ähnliche Situationen und Ereignisse verantwortlich machen, die zur Unzufriedenheit des Kunden führen können und nicht Teil der Qualität des gemieteten Bootes sind (z. B. verschmutztes Meer, schlechtes Wetter, schlecht gepflegte Strände, Menschenansammlungen, Diebstahl oder Sachbeschädigung von Besatzungsmitgliedern usw.).

RABATTE

Bei gleichzeitigen Angeboten sind Rabatte nicht kombinierbar. Rabatte gelten nicht für Last-Minute-Angebote.

RECHTLICHE BEDINGUNGEN

Wenn der Kunde mit der Lösung von EN unzufrieden ist und keine angemessene Einigung mit EN erzielen kann, hat er Anspruch auf ein gerichtliches Schiedsverfahren. Für solche Fälle und andere Streitigkeiten zwischen dem Kunden und EN wird die Zuständigkeit des Gerichts in Zagreb unter Anwendung kroatischen Rechts vereinbart.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag der Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Unternehmens in Kraft und gelten am Tag der Veröffentlichung als allen Dritten zugänglich.

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in schriftlicher Form möglich und gültig.

Mit der Annahme der Buchung und der Zahlung des vereinbarten Preises akzeptiert der Kunde die oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig davon, ob er sie gelesen oder interpretiert hat. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Navigationshandbücher schließen alle früheren Geschäftsbedingungen und Navigationshandbücher aus.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausnahmslos für alle Kunden verbindlich, unabhängig davon, ob sie die Buchung direkt über EN oder einen autorisierten Vertreter angenommen haben. Niemand kann sich darauf berufen, dass ihm diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bekannt waren und/oder nicht ausgelegt wurden.

ANEX

Einen professionellen Skipper anheuern

Wenn der Kunde einen professionellen Skipper für ein Boot engagiert hat, das in der Regel als Bareboat-Boot vermietet wird, und Euronautic einen professionellen Skipper zur Verfügung gestellt hat, übernimmt der beauftragte Skipper die Funktion des Kapitäns des Bootes und übernimmt alle Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden sind mit dem obligatorischen Besitz aller gültigen Lizenzen verbunden (Reisepass (Personenkarte), vom Meeresministerium anerkannte Lizenz zum Führen des Bootes, Lizenz für VHF/GMDSS).

Der Vertragsabschluss muss direkt zwischen dem Kunden und dem gemieteten Skipper des Bootes erfolgen, ebenso wie die Form und Zahlungsweise. Euronautic ist verpflichtet, die Kontaktdaten des Skippers bekannt zu geben.

Der gecharterte Skipper ist verpflichtet, alle VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu respektieren, um eine sichere Navigation und den Schutz des Bootes und der Personen auf dem Boot zu gewährleisten.

Der Kunde ist verpflichtet, alle Entscheidungen des gemieteten Bootsführers hinsichtlich der Festlegung der Route und der Anpassung der Route an die Wetterbedingungen zu respektieren. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, für die Verpflegung des gemieteten Skippers während der gesamten Charterdauer zu sorgen.

Für Boote, die mit einem Skipper des Bootes gechartert werden, ist es nicht möglich, direkt bei Euronautic eine Kaution zu hinterlegen.

Der gecharterte Skipper übernimmt die volle Verantwortung für die sichere Navigation und Sicherheit des Bootes und seiner Personen und ist unabhängig für alle durch die Navigation verursachten Schäden verantwortlich. Im in diesem Artikel genannten Fall ist der Kunde für Schäden verantwortlich, die durch sein direktes Handeln oder das Handeln anderer Passagiere an Bord verursacht werden.

Es wird empfohlen, den gemieteten Skipper nicht vor dem Auschecken des Bootes zu bezahlen.

Im Streitfall ist Euronautic nicht verpflichtet, einen neuen Skipper zu stellen.

Euronautic ist nicht verantwortlich für die Beziehung zwischen dem Kunden und dem gemieteten Skipper.

 

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erfahren Sie als Erster von den neuesten Angeboten.

    1. Euronautic d.o.o. legt besonderen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Detaillierte Regelungen zur Nutzung und Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .

Kontaktiere uns jetzt

 
Ich akzeptiere

Unsere Internetseite verwendet „Cookies“, um Ihnen eine bessere Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

Mit der Ansicht unserer Internetseite akzeptieren Sie, dass wir Cookies verwenden, die zu einer optimalen Benutzererfahrung auf unserer Internetseite beitragen. Für eigene Bedürfnisse setzen wir die Funktion Google Analytics ein, die zu diesem Zweck Cookies auf Ihrem Computer ablegt (GA cookies löschen). Mehr über Cookies.