Wenn der Kunde die bestätigte Bootsbuchung stornieren möchte, muss dies schriftlich (E-Mail, Fax oder Einschreiben) an die auf der offiziellen Website des Unternehmens aufgeführten EN-Adressen erfolgen.
Das Datum, an dem EN die schriftliche Stornierungsmitteilung erhält, ist das Datum, das als Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten dient, die wie folgt erfolgt:
• Bei einer Stornierung bis zu sechs Monate vor Charterbeginn berechnet EN 30 % des Gesamtpreises. Der Restbetrag wird dem Kunden auf seine Kosten zurückerstattet.
• Bei einer Stornierung ab 6 Monaten bis zu einem Monat vor Charterbeginn berechnet EN 50 % des Gesamtpreises. Der Restbetrag wird dem Kunden auf seine Kosten zurückerstattet.
• Bei einer Stornierung innerhalb eines Monats vor Charterbeginn berechnet EN 100 % des Gesamtpreises. In diesem Fall hingegen wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Nutzung der Dienstleistung nicht gekündigt hat und behält sich daher das Recht vor, eine andere Person zur Nutzung der Dienstleistung zu verweisen.
• Bei einer Stornierung nach der Übernahme des Schiffes behält EN 100 % des Gesamtpreises ein und stellt dem Kunden alle durch die Stornierung entstehenden Kosten in Rechnung.
Falls der Kunde das gemietete Boot storniert und zum Zeitpunkt der Stornierung der Buchung lediglich einen Ersatzkunden findet, der bereit ist, seine Rechte und Pflichten zu übernehmen, berechnet EN dem Kunden nur die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Preis und dem tatsächlichen Preis mit dem neuen Kunden vereinbarter Preis.
EN übernimmt keine Verantwortung im Falle von Änderungen oder der Nichterbringung der kostenpflichtigen Dienste oder eines Teils der Dienste aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Streiks, Terrorakte, außergewöhnliche Gesundheitsbedingungen, Naturkatastrophen, Eingriffe zuständiger Behörden usw.). ).